Nutzungsausfall oder Mietwagen – was steht mir nach einem Unfall zu?

Nach einem unverschuldeten Unfall stellt sich schnell eine praktische Frage: Wie bleibe ich mobil?

Wenn dein Fahrzeug nicht fahrbereit ist, hast du grundsätzlich Anspruch auf Ersatz. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Nutzungsausfallentschädigung

2. Mietwagen

Der Nutzungsausfall wird pauschal berechnet – abhängig von Fahrzeugklasse und Reparaturdauer. Diese Berechnung erfolgt im Rahmen des Unfallgutachtens. Ein Mietwagen kann sinnvoll sein, wenn du beruflich oder privat auf das Fahrzeug angewiesen bist. Wichtig ist jedoch, dass die Kosten angemessen bleiben. Das Unfallgutachten bildet hier die Grundlage für die Regulierung durch die gegnerische Versicherung.

Eine strukturierte Schadenaufnahme stellt sicher, dass deine Ansprüche korrekt erfasst werden.

Zurück
Zurück

Totalschaden – was bedeutet das wirklich?

Weiter
Weiter

Warum kleine Unfallschäden oft größer sind, als sie aussehen.