Häufige Fragen zum Unfallgutachten.
Wer zahlt das Unfallgutachten nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Unfallgutachten. Du hast das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter deiner Wahl zu beauftragen. Für dich entsteht dabei kein Kostenrisiko. Das Gutachten ist Teil der vollständigen Schadenregulierung.
Darf ich meinen Gutachter selbst auswählen?
Ja. Als Geschädigter darfst du frei entscheiden, welchen Kfz-Sachverständigen du beauftragst. Du bist nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Ein unabhängiges Unfallgutachten stellt sicher, dass Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall korrekt ermittelt werden.
Ab wann lohnt sich ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten ist sinnvoll, sobald der Schaden über der Bagatellschadengrenze von etwa 750–1.000 Euro liegt oder wenn Unsicherheit über Reparaturkosten oder Wertminderung besteht. Im Raum Hamburg prüfen wir vor Ort, ob ein vollständiges Gutachten erforderlich ist oder eine Kurzeinschätzung genügt.
Was ist eine fiktive Abrechnung?
Bei einer fiktiven Abrechnung lässt du dir die im Unfallgutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Die Grundlage dafür ist ein rechtssicheres Gutachten eines unabhängigen Kfz-Gutachters. Wichtig: Bestimmte Positionen können dabei gekürzt werden – eine fachliche Beratung ist sinnvoll.
Steht mir Nutzungsausfall oder ein Mietwagen zu?
Wenn dein Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht fahrbereit ist, hast du Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder alternativ auf einen Mietwagen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Reparaturdauer und wird im Unfallgutachten berücksichtigt.
Darf ich meine Werkstatt selbst wählen?
Ja. Nach einem Haftpflichtschaden darfst du grundsätzlich eine Werkstatt deiner Wahl beauftragen. Die Versicherung darf dich nicht verpflichten, eine bestimmte Partnerwerkstatt zu nutzen. Das Unfallgutachten dient dabei als Grundlage für die Reparaturfreigabe.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder sich diesem stark annähern. Im Unfallgutachten werden Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten genau ermittelt, um deine Ansprüche korrekt zu berechnen.
Wie schnell bekomme ich einen Termin in Hamburg?
Als mobiler Kfz-Gutachter sind wir im gesamten Raum Hamburg im Einsatz – unter anderem in Altona, Eimsbüttel, Wandsbek, Hamburg-Nord und Harburg. Termine zur Schadenaufnahme sind in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich.
10. Unterstützt ihr mich bei der Kommunikation mit der Versicherung?
Ja. Auf Wunsch übermitteln wir das Unfallgutachten direkt an die Versicherung oder an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Als unabhängiger Gutachter vertreten wir ausschließlich deine Interessen bis zur vollständigen Regulierung.
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Wir beraten dich unverbindlich zu deinem Unfallgutachten im Raum Hamburg.